Schulordnung

Allgemeine Bedingungen

Unterricht und Kurse stehen allen offen. Die Schulleitung behält sich das Recht vor, aufgrund zu hoher oder zu tiefer Anmeldezahl Anmeldungen zurückzustellen oder Kurse abzusagen. Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars oder dem Absenden des elektronischen Anmeldeformulars wird die Schulordnung anerkannt und die Verpflichtung zur Bezahlung des Schulgeldes eingegangen. Änderungen des Schulgelds sind nach Voranzeige auf jedes Semester hin möglich.

Schulgeldrechnung

Die Rechnung wird zirka einen Monat nach Semesterbeginn versandt. Bei Nichtbezahlen wird der Unterricht gestoppt, das Schulgeld ist trotzdem geschuldet. Bei besonderen Umtrieben kann eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

Schulgeldermässigung

Kann im vorgesehenen Rahmen auf Antrag hin gewährt werden. Ermässigungen und Rabatte können nicht kumuliert werden.

Rückerstattung und nachträglicher Erlass des Schulgeldes

Versicherungen für die Rückerstattung im Krankheitsfall sind Sache der Schülerinnen und Schüler. In Ausnahmefällen entscheidet die Schulleitung auf begründetes Gesuch hin über den teilweisen Erlass des Schulgeldes im Falle von Krankheit oder Unfall. Das Schulgeld wird nicht erlassen bei Austritt während des Semesters, bei Unterrichtsausfall an gesetzlichen Feiertagen oder wenn der Schüler/die Schülerin Unterrichtsstunden absagt oder Kursstunden nicht besucht.

Anmeldung und Einteilung

Die Anmeldung hat schriftlich mit dem Anmeldeformular (auf Papier oder elektronisch) zu erfolgen. Die Einteilung erfolgt durch die Schulleitung und wird schriftlich bestätigt. Wünsche der Schülerinnen und Schüler bzw. der Eltern werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Anmeldung: bis 15. Juni bzw. 15. Dezember.

Abmeldung und Austritt

Austritte sind auf jedes Semesterende möglich. Abmeldungen müssen schriftlich fristgemäss erfolgen: bis 1. Juni bzw. 1. Dezember. Bei verspäteter Abmeldung ist das Schulgeld für das ganze folgende Semester geschuldet.

Umteilungen, Wechsel der Lehrperson

Umteilungen und Wechsel der Lehrperson sind zum Semesterwechsel möglich. Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen rechtzeitig und schriftlich mit.

Lektionsdauer

Einzelunterricht: In der Lektionsdauer (40 Minuten, 60 Minuten) ist eine Umschlagzeit und Pause zwischen den Lektionen von 5 Minuten inbegriffen (entspricht der VZM-Verbandsempfehlung). Dauern die Lektionen im Einzelunterricht länger als 60 Minuten, so beträgt diese Pause 10 Minuten. Gruppenkurse: Bei Gruppenkursen und Ensembleproben sind die effektiven Unterrichtszeiten angegeben.

Schulveranstaltungen

Die Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler an Vortragsstunden, Konzerten und Schulveranstaltungen ist erwünscht, aber nicht obligatorisch.

Bild- und Tonaufnahmen im Rahmen des Konservatoriums

Mit ihrer Anmeldung erteilen die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte dem Konservatorium Winterthur die Erlaubnis, an eigenen Anlässen sowie im Unterricht erstellte Bild-/Tonaufnahmen für den Einsatz in eigenen Druckerzeugnissen und Online-Medien ohne weitere Rückfrage zu verwenden. Das Konservatorium Winterthur verpflichtet sich im Gegenzug, jegliche Nennung von Namen oder anderen Identifikationsmerkmalen zu unterlassen. Diese generelle Einwilligung kann von den Eltern, den Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Schülerinnen und Schülern jederzeit für eine bestimmte, einzelne Veranstaltung mit einer schriftlichen Mitteilung ans Konservatorium Winterthur aufgehoben werden.

Hospitationen, Praktikum

In einzelnen Lektionen sind Studierende unserer Partnerhochschulen als Hospitierende anwesend oder absolvieren in unserem Unterricht ein Praktikum im Rahmen ihrer Hochschulausbildung.

Absenzenregelung

Absenzen der Schülerin oder des Schülers müssen im Voraus den Lehrpersonen mitgeteilt werden. Vereinbarte Lektionen der Unterrichts-Abos, die nicht bis 16 Uhr des Vortags abgesagt werden, gelten als erteilt. Von der Schülerin oder dem Schüler abgesagte Lektionen fallen aus; die Lehrpersonen sind nicht verpflichtet, den Unterricht nachzuholen.

Stundenausfall

An den allgemeinen Feiertagen fällt der Unterricht ersatzlos aus. Ebenso: Fasnachtsmontag, Auffahrtsbrücke, Einteilungswoche zu Beginn des Schuljahres. Fallen im gleichen Semester 3 und mehr Lektionen aus, so kann die Schulleitung auf Antrag eine anteilsmässige Rückerstattung des Schulgeldes bewilligen. Staatliche Feiertage werden in diesem Falle nur ausnahmsweise angerechnet.

Versicherungen, Unfälle

Die Schülerinnen und Schüler des Konservatoriums sind nicht durch das Konservatorium Winterthur gegen Unfall versichert. Sie sind für ihren Versicherungsschutz selber verantwortlich und haben Unfälle ihrer Versicherung zu melden.